Jägervereinigung Schwabmünchen e.V.

Im Bayerischen Landesverband

Aktuelles

Zecken

Zecken und Infektionen bei Mensch und Hund.

Neue Beitrittserklärung

Hier: finden Sie unsere neue Beitrittserklärung zur Jägervereinigung Schwabmünchen e.V.

Wildbretverkauf

Bei Jägern der Jägervereinigung kann Wildbret (Wildschwein,Reh) erworben werden.
Information bei der Geschäftsstelle
Tel. 08232-72427
Mail: info@jagd-schwabmünchen.de

Jägerausbildung bei der Jägervereinigung Schwabmünchen

Jungjägerausbildung – Kurse 2020

Jagdaufseherlehrgang beim Bund Bayersicher Jagdaufseher e.V.

EU-Regelung für Lebensmittel

Ab dem 1. Juli 2012 gilt eine neue Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (Durchführungsverordnung EU Nr. 931/2011). Damit soll sichergestellt werden, dass die Herkunft eines Lebensmittels generell bis zum Erzeuger zurück nachvollziehbar ist.

Davon sind Jäger dann betroffen, wenn sie Wild an Lebensmittelunternehmer (z. B. Metzger, Gastwirte und Wildhändler) abgeben. Bei der Abgabe direkt an den Endverbraucher gilt diese VO nicht. Es gibt keine amtlichen Vordrucke. Sie können sich einen solchen mit den erforderlichen Informationen selbst erstellen oder Sie benutzen das vom BJV entworfene Nachweisformular, das Sie anschließend finden:

Nachweis über die Rückverfolgbarkeit von Wildbret

From Signac to Matisse

Blühstreifen

Das Blühflächenprogramm ist unter anderem mit Unterstützung des Bayerischen Jagdverbands (BJV) und der Wildland Stiftung Bayern entwickelt worden. Nicht nur das Wild profitiert von den blühenden Flächen. Ein breites Spektrum von Tierarten – von Insekten über Singvögel bis hin zum Niederwild wie Hase, Rebhuhn und Reh findet auf den mit einer Blühmischung bestellten Flächen ganzjährig Lebensraum. „Die Zahl der Tierarten auf diesen Flächen, insbesondere Rote Liste Arten, hat sich zum Teil mehr als verdoppelt“. Deshalb sollten sich Grundstückseigentümer entschließen, Blühflächen anzulegen. Sie dienen übrigens auch als Bejagungsschneisen für das Schwarzwild.


Hier zu den Blühstreifenförderung Hinweise und Fördersätze

Hier zu den Blühstreifenförderung Kriterien

Hier zum Blühstreifenförderung Zuschussantrag

” Antrag zum wildtiergerechten Zwischenfruchtanbau – NEU!

Pro Landwirt kann ein Zuschuss für bis zu 6 ha Saatgut und maximal 390 Euro beim Bayerischen Jagdverband (BJV) beantragt werden. Die Saatgutmischung „Geovital MS 100 LR“ wird im Rahmen dieser Aktion von der Bayerischen Futtersaatbau zu einem Preis von 62,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer) angeboten, die Zustellung erfolgt kostenlos. Zudem wird wieder ein kostenloses Infoschild zum Aufstellen am Feldrand mitgeliefert. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme für Flächen, die in die KULAP-Maßnahme A32 (Winterbegrünung) bzw. A33 (Mulchsaatverfahren) einbezogen sind, nicht möglich ist.

Ablauf der Antragsstellung

Der vollständig ausgefüllte Zuschussantrag ist im Original oder per Fax an den Bayerischen Jagdverband (BJV) zu schicken. Gleichzeitig mit dem Antrag wird der Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) der beantragten Flächen aus dem Jahr 2013 sowie ggf. die digitale Feldstückskarte mit Darstellung der Antragsfläche benötigt, falls die beantragte Fläche größer als 6 ha ist. Des weiteren ist die „De-minimis-Erklärung“ vollständig ausgefüllt dem Zuschussantrag beizulegen. Liegen all diese Unterlagen vor, wird der Zuschussantrag bewilligt. Erst mit der Bewilligung kann das Saatgut gekauft werden. Die Bewilligung wird schriftlich und gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis sowie dem Formular „Bestätigung der Aussaat“ zugestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jagd-bayern.de , in der BJV-Geschäftsstelle bei Frau Weimann, Tel.: 089 – 990 234 54 oder per Mail anita.weimann@jagd-bayern.de

Formular: Antrag Zwischenfruchtanbau geändert 2013

Formular: Erklärung zum Zwischenfruchtanbau